Wann ist KEINE Anerkennung erforderlich?
Wenn eine Prüfungsleistung unter dem richtigen Studium aufscheint, aber einem falschen Modul/Studienplanpunkt zugeordnet ist, muss sie nicht anerkannt, sondern nur neu zugeordnet werden. Sollten Sie die Studienleistung nicht selbst im elektronischen Prüfungspass (u:space) richtig zuordnen können, wenden Sie sich bitte via Email ans SSC.
HINWEIS: Das Interessensmodul steht nur für Studienleistungen zur Verfügung, die im aktuellen Studienverlauf erbracht werden. Externe Prüfungsleistungen oder Leistungen aus einem Vorstudium können weder für das Interessensmodul anerkannt noch diesem hinzugefügt werden.