Welche Arten von Leistungen können anerkannt werden?
Folgende Arten von Leistungen können anerkannt werden:
- Leistungen von anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen.
- BHS/AHS:
- Leistungen von berufsbildenden höheren Schulen (BHS) in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern (weiterhin möglich)
- Leistungen einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS), unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern.
- Wissenschaftliche oder berufliche Tätigkeiten:
- wissenschaftliche Tätigkeiten oder wissenschafts- oder ausbildungsbezogene Praktika in Betrieben oder Forschungseinrichtungen außerhalb der Universität und bei gemeinsam eingerichteten Studien außerhalb der beteiligten Bildungseinrichtungen, die eine wissenschaftliche Berufsvorbildung vermitteln können
- künstlerische Tätigkeiten und kunstbezogene Praktika in Organisationen und Unternehmen außerhalb der Universität und bei gemeinsam eingerichteten Studien außerhalb der beteiligten Bildungseinrichtungen, die eine künstlerische Berufsvorbildung vermitteln können
- einschlägige berufliche Tätigkeiten mit pädagogischen Anteilen für Lehramtsstudien sowie instrumental(gesangs-)-, religions- und wirtschaftspädagogische Studien.
- Andere berufliche oder außerberufliche Qualifikationen nach Durchführung einer Validierung.