Validierung

Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen:

Andere berufliche oder außerberufliche Qualifikationen können nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse bis zum Höchstausmaß von max. 60 ECTS anerkannt werden.

Das einzureichende Formular finden Sie am Ende der Seite.


Studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien

§ 13h. (1) Im Verfahren zur Validierung der Lernergebnisse von Qualifikationen nach § 78 Abs. 3 UG sind folgende Standards als Kriterien heranzuziehen:

1. der aktuelle Stand der Wissenschaft und ihrer Lehre;

2. die im jeweiligen Curriculum festgelegten Ziele der relevanten Module und/oder Lehrveranstaltungen.

(2) Der*Die Antragsteller*in hat die Qualifikationen nach § 78 Abs. 3 UG durch geeignete Unterlagen zu belegen (§ 78 Abs. 4 Z 3 UG). Wenn die beantragten Lernergebnisse und Kompetenzen anhand der Unterlagen nicht feststellbar sind, kann der*die Studienpräses eine Beurteilung (z. B. Validierungsgespräch, Stichprobentest, Arbeitsproben) durch fachkundige Mitarbeiter*innen des wissenschaftlichen Personals anordnen.“

 

Ablauf eines Validierungsverfahrens:

Formular

Um berufliche und außerberufliche Qualifikationen validieren zu lassen, schicken Sie uns bitte das Formular "Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen".

Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, hat das Büro Studienpräses eine Ausfüllhilfe angefertigt.

Es gibt auch ein Formular in englischer Sprache: "Validation of professional and non-professional qualifications"