Studieren im Ausland

Aktuelle Information für 2021

Interessieren Sie sich für ein Auslandsstudium? Informieren Sie sich am besten hier über die verschiedenen Austauschmöglichkeiten.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den ERASMUS-Programmen der Studienrichtung Mathematik. Lesen Sie die Informationen aufmerksam. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Mobilitätskoordinator unserer Studienrichtung.

Bitte lesen sie auch die Informationsblätter und Checklisten des International Office sorgfältig durch. Diese Dokumente enthalten wichtige allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen.

Univ.-Prof. PhD Henk Bruin

E-Mail Adresse: henk.bruin@univie.ac.at
Telefonnummer: 0043-(0)1-4277-50617
Fax: 0043-(0)1-4277-850617
Adresse: 1090 Wien, Oskar-Morgenstern-Platz 1
Raum Nr.: OMP1 09.127

Sprechstunde innerhalb der Semesterdaten:: Mittwoch 15h-16h (ausgenommen vorlesungsfreie Tage)

In administrativen Angelegenheiten kontaktieren Sie alternativ:

Mag. Alan Hazivar

E-mail Adresse: alan.hazivar@univie.ac.at
Telefonnummer: 0043-(0)1-4277-50693
Adresse: 1090 Wien, Oskar-Morgenstern-Platz 1
Raum Nr.: OMP1 04.129

Sprechstunde: 9-16h meistens anzutreffen, oder nach Vereinbarung

Inhalt dieser Seite:

  1. Studienplätze
  2. Voraussetzungen
  3. Bewerbungsfristen
  4. Bewerbungsprozedere
  5. Kurswahl und Learning Agreement
  6. Anrechnungen

1. Studienplätze

Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. In dieser Liste können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen.

Bitte beachten Sie, dass auch Ganzjahresplätze für Studienaufenthalte von einem Semester in Frage kommen. Dies kann aber fallweise nur bei Aufenthalten im Sommersemester möglich sein, falls etwa die Gastuni nur ganzjährige Kurse anbietet und daher keine Prüfungen im Wintersemester möglich sind.

2. Voraussetzungen

Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden.

Sprachnachweis

Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Universität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. Abschlüsse einer Fremdsprache auf Maturaniveau reichen nicht aus. Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist für jeden Platz in den Informationen zum Agreement im Outgoing Portal (Informationssymbol am linken Zeilenrand) ersichtlich. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis für die Anmeldung verlangt (zB TOEFL, IELTS etc.). 

Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz ist in jedem Fall ein Sprachnachweis über die jeweilige Landessprache vorzuweisen. Bei Bewerbungen außerhalb des englischen bzw. romanischen Sprachraums werden in der Regel Sprachnachweise für Englisch oder die Landessprache verlangt (zB skandinavische und osteuropäische Länder). Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob die Gastuniversität auch genügend (passende!) englischsprachige Lehrveranstaltungen anbietet.

Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (Nominierungsfrist) nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.

Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.

3. Bewerbungsfristen

In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben. 

Die Einreichfristen für Haupt- und Restplatzvergabe finden Sie hier. Die freien Plätze scheinen ab Mitte/Ende Jänner bzw. für die Restplatzvergabe ab Mitte September hier auf. Es gibt keine institutsinternen früheren Fristen.

Im Fall von konkurrierenden Bewerbungen um dieselben Plätze können jedoch aus organisatorischen Gründen nur jene KandidatInnen bei der Auswahl berücksichtigt werden, die uns bis spätestens einen Monat vor Ende der Bewerbungsfrist kontaktiert haben. Die Bewerbung um einen anderen Platz ist natürlich auch dann noch bis zum Ende der Hauptfrist möglich.

4. Bewerbungsprozedere

Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf der Website und den Infoveranstaltungen des International Office

Bewerbung in Mobility Online anlegen

Mobility Online ist ein Online-Tool, in dem Bewerbungen angelegt und Auslandsaufenthalte administriert werden. Wenn Sie sich in unserer Studienrichtung um einen Austauschplatz bewerben möchten, müssen Sie eine Bewerbung in Mobility Online anlegen und Ihre Antragsdokumente dort hochladen.

Bewerber können drei (gereihte) Präferenzen für den Zielort angeben.

Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sammelzeugnis
  • Motivationsschreiben
  • Sprachnachweise
  • Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis, kein Führerschein)

Auswahlkriterien

  1. formale Voraussetzungen sind erfüllt
  2. Studienleistung und -fortschritt (mindestens abgeschlossene STEOP)
  3. Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Bewerbungsschreiben

Bei mehreren BewerberInnen um denselben Erasmusplatz erfolgt die Nominierung nach folgenden Kriterien:
1) Studienerfolg
2) Studienfortschritt, Nähe zum Studienabschluß ("letzte Chance")
3) Fachliche Motivation des Aufenthaltes
4) Allgemeine Motivation, besondere Umstände (Zweitfach, persönliche Gründe,...)

Nominierung

Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrem Mobilitätskoordinator für den Auslandsaufenthalt nominiert. Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per Email verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. 

5. Kurswahl und Learning Agreement

Learning Agreement

Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office. Das Learning Agreement erstellen Sie direkt aus ihrem Workflow in Mobility Online. 

Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrem Mobilitätskoordinator. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut dann von der SPL unterzeichnet und anschließend in Mobility Online hochgeladen.

Besprechen Sie bitte auch im Vorhinein mit Ihrer Studienprogrammleitung das geplante Studienprogramm. Wenn er dem Programm zustimmt, bestätigt er die spätere Anerkennung im „Voraussbescheid“. Weitere Informationen über dieses Dokument erhalten Sie per Email nach der erfolgten Nominierung.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, schicken Sie bitte selbstständig einen Scan des Learning Agreement zur Unterzeichnung an die Gastuniversität. Anschließend laden Sie das von der Gastuniversität unterschriebene Learning Agreement in Mobility Online hoch.

ECTS und Lehrveranstaltungen

Bei ERASMUS+ handelt es sich um ein Vollzeitstudium, d.h. grundsätzlich sind Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS Credits pro Semester zu erbringen. Dabei zählen die an der Universität Wien anerkannten Credits! Die detaillierten Bedingungen (z.B. ECTS-Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss) sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen Studierenden und der OeAD GmbH, nähere Infos dazu finden Sie hier.

Es ist auch möglich, Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen zu absolvieren und anrechnen zu lassen, es müssen jedoch zumindest Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 3 ECTS Credits pro Monat aus dem Studienprogramm der Mathematik angerechnet werden. Über die Anrechnung von Lehrveranstaltungen aus anderen Studienprogrammen entscheiden die jeweiligen Fakultäten; die Anrechenbarkeit kann nicht von unserer Fakultät garantiert werden.

Für die Arbeit an Ihrer Diplom- bzw Masterarbeit oder Dissertation werden leider keine ECTS vergeben. Recherchearbeiten können gerne in Absprache mit dem Betreuer/der Betreuerin durchgeführt werden, es müssen aber trotzdem die benötigten Kurse absolviert werden. Es wird empfohlen, sich um einen informellen Betreuer an der Gastuni zu bemühen, um eine adäquate Betreuung sicherzustellen.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, freie Wahlfächer/Wahlfächer für den ERASMUS-Aufenthalt aufzusparen. Von unserer Seite gibt es bezüglich der Kurswahl keine Vorgaben, außer den Bestimmungen über die ECTS-Mindestanzahl im Studienprogramm Mathematik.

Änderungen im Learning Agreement

Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen Sie der Studienprogrammleitung bekanntgegeben, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen.

Für Änderungen erstellen Sie direkt aus Mobility Online ein Learning Agreement During the Mobility, in dem Sie die geänderten Kurse angeben und dann an die SPL zur Unterschrift übermitteln. Informieren Sie sich bitte auch über das Änderungsprozedere an Ihrer Gastuniversität. Das von SPL und Gastuniversität unterzeichnete Learning Agreement During the Mobility laden Sie in Mobility Online hoch. Weitere Informationen zum Learning Agreement During the Mobility finden Sie hier.

Geben Sie Änderungen bitte so früh wie möglich bekannt.

6. Anrechnungen

Nach Ihrer Rückkehr erstellen Sie aus Mobility Online das Learning Agreement After the Mobility und lassen sich von Ihrer Studienprogrammleitung die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records). Anschließend laden Sie das Transcript of Records sowie Ihr Learning Agreement After the Mobility oder den Anerkennungsbescheid in Mobility Online hoch.

Weitere Hinweise zur Anerkennung:

Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse (auch Abänderungen) unbedingt immer IM VORHINEIN mit Ihrer Studienprogrammleitung ab.

Die Anerkennung von freien Wahlfächern (Diplomstudium) oder "Alternativen Erweiterungen" (BA/MA) ist meist einfacher als von Pflichtfächern - daher ist es vorteilhaft, sich diese ECTS für das Auslandsstudium "aufzuheben".